Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Tattoo-Dienstleistungen von Vanessa Sigillo, nachfolgend „die Künstlerin“ genannt
1. Vertragsgegenstand
Die Künstlerin erbringt gegenüber dem Kunden Tattoo-Dienstleistungen. Diese Dienstleistungen umfassen im Wesentlichen die künstlerischen Arbeiten, die erforderlich sind, um das vom Kunden gewünschte Tattoo zu schaffen.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Künstlerin kommt durch die Annahme eines vom Kunden erteilten Auftrags zustande. Die Künstlerin behält sich jedoch das Recht vor, einen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Preise
Die Preise für die Tattoo-Dienstleistungen hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem individuellen Design, der Größe und der Platzierung des Tattoos. Die Künstlerin wird dem Kunden vor Beginn der Arbeiten einen Kostenvoranschlag unterbreiten, der auf diesen Faktoren basiert.
4. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen sind unmittelbar nach der Inanspruchnahme der Dienstleistung der Künstlerin durch den Kunden fällig. Der Kunde erteilt der Künstlerin hiermit ausdrücklich die Genehmigung zur Einziehung der Rechnungsbeträge von einem vom Kunden zu bestimmenden Bankkonto durch Lastschrift.
5. Gewährleistung und Haftung
Die Künstlerin verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen mit der höchsten fachlichen Sorgfalt auszuführen. Für etwaige Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Ausführung der Dienstleistungen entstehen, haftet die Künstlerin jedoch nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6. Stornierungen
Stornierungen von Terminen sind bis zu einem Tag vor dem Termin ohne zusätzliche Kosten möglich. Bei einer Stornierung am Tag des geplanten Termins oder einer Nichterscheinung wird eine Stornierungsgebühr von 50% des vereinbarten Preises fällig.
7. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
Es gilt das Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Künstlerin.